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18.01,12 Schreiben an den ASV HH

Der ASV HH hat das Schreiben an die zuständige Fischereibehörde weiter geleitet

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Ausgabe der Zeitschrift "Fisch und Fang" gelesen und war äußert irritiert, daß in der Hower Fischzucht, Kirchwerder Landweg 452 in 21037 Hamburg das Fischen mit 3 Angelruten erlaubt ist. Dieses wurde auch auf der DVD,die der Zeitschrift beilag ausführlich gezeigt.
Nach dem gültigen Fischerei-Gesetz der Freien und Hansestadt Hamburg geltenden Recht ist aber nur das Fischen mit 2 Angelruten mit 2 Anbißstellen erlaubt.
Nach einer Recherche im Internet ( www.howersee.de) stieß ich noch auf weitere Ungereimtheiten, die sich nicht mit dem geltenden Recht( Fischereigesetz, Naturschutzgesetz) ins Einvernehmen setzen lassen.
Hier ist z.B. :
- das Hältern von Fischen erlaubt
- Karpfen über 60cm Körperlänge sind sofort zurück zusetzen
- gesetzliche Mindestmaße ( Wels 50cm, Aal 40cm) werden unterschritten
- Abgabe von lebenden untermaßigen Welsen bei der Aufsicht
- Anpreisen von 3 Angelruten

Ich bitte um Klärung des Sachverhaltes, da Mitglieder des ASV Hamburg und auch nicht organisierte Angler hier augenscheinlich benachteiligt werden, oder werden hier unterschiedliche Rechte angewendet.


Für eine schnelle Bearbeitung wäre ich Ihnen dankbar, damit ich meine Mitglieder bei der anstehenden Jahreshauptversammlung infomieren kann.


Mit sportlichen Grüßen





M.Wolff
1.ter Vors.


19.10.2011 In Schleswig-holstein ist ein neues Fischereigesetz beschlossen worden

Alle Angler müssen mit in Kraft treten des neuen Gesetzes  einen für das Bundesland Schleswig-Holstein gültigen Fischereischein mit Fischereiabgabe besitzen. Bisher gültige Fischereischeine aus anderen Bundesländern sind nicht mehr gültig.
Wo und wann diser Fischereischein erworben werden kann, ist noch nicht bekannt.

Wenn neue Informationen vorliegen wird darüber berichtet.

bitte auch Vereinsmitglier infomieren die nicht auf die homepage zugreifen können.
   
06.010.2011 Am 04.November findet in dem Vereinshaus des ASV Bergedorf-Lohbrügge Krusestr 7( Sander Tannen) die Ausserordentliche Jahreshauptversammlung des ASV Hamburg statt, Beginn 19:00h
Für weitere Info und Teilnahme bitte an den 1.ten Vors. wenden
   
02.09.2011 Es gibt ein Anfütterungsverbot für die stehenden Gewässer des Landesverbandes in Hamburg. Für weitere Info schaut bitte unter www.asvhh.de
   
 
01.08.2011 Es ist wieder ein Nachtangeln geplant!!!!!!
An Freitag den 12.08.2011 wird wieder ein Nachtangeln durchgeführt.
Treffpunkt ist um 18:30h beim 1.ten Vors. M.Wolff
Es wird um Anmeldungen bis zum 10.08.2011 gebeten, da wieder gegrillt werden soll.
Anmeldungen an 040/7231026 oder asvbrachsen@gmx.de
   
23.07.2011

Rundschreiben an die HAMBURGER Angelvereine

 

Hamburg, den 18. Juli 2011

 

Verletzungen bei Wasservögeln durch Anglerzubehör - Arbeitskreis an der staatlichen Vogelschutzwarte Hamburg bittet um Ihre Mithilfe

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir sind eine Gruppe ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitskreises an der staatlichen Vogelschutzwarte Hamburg. Unsere Aufgaben bestehen im Durchführen von Beringungen bei Wasservögeln und regelmäßigen Datenerhebungen zum Wasservogelbestand an den Hamburger Gewässern (einschließlich Öjendorf und Harburg).

 Gerade in den letzten Monaten wird an allen Gewässern viel geangelt.

Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass es häufig zu Verletzungen von Wasservögeln durch achtlos liegen gelassene Angelschnüre und Angelhaken kommt. Manchmal verfangen sich auch Vögel im Vorbeischwimmen in den Schnüren ausgelegter Angeln. Angler schneiden dann die Schnur durch, da sie denken, dass sich der Vogel so befreien kann. Das ist aber meist nicht der Fall.

 Bei vielen Wasservögeln führen Angelschnur- und Angelhaken-verletzungen zum Tode. Aktuellster Fall, der durch die Medien ging, ist das Sterben eines Schwanes an der Fontenay durch einen verschluckten Angelhaken. Aber auch ganz junge Wasservögel wie Gänse, Enten und Schwäne sind gefährdet. Die reißfesten, hauchdünnen Angelschnüre wickeln sich um ihre Füße und schneiden wie ein Messer tief ins Fleisch bis auf den Knochen ein. Selbst wenn es gelingt, eine solche Angelschnur wieder zu entfernen, kommt es bei den betroffenen jungen Vögeln zu Entwicklungsstörungen. Sie bilden ihre Flügel nicht richtig aus und sterben meist mit wenigen Monaten. Angelhaken setzen sich im Schlund von Tieren fest oder durchbohren die Zehen und Schwimmhäute. Die betroffenen Tiere verlieren einen Fuß, werden flugunfähig oder sterben unter Qualen.

 Nicht immer finden wir alle verletzten Tiere. Auch gehen wir von einer hohen Dunkelziffer aus, da manche Tierarten wie Haubentaucher oder Reiherenten gar nicht an Land kommen. Ihre Verletzungen bleiben unbemerkt.

Deshalb wenden wir uns gezielt an alle Hamburger Angelverbände, um auf dieses Problem aufmerksam zu machen. Gerade die in Verbänden

organisierten Angler fühlen sich dem Naturschutz verpflichtet und sind durch das Ablegen der Angelscheinprüfung dafür ausgebildet, der Natur gegenüber verantwortungsbewusst zu handeln. Manchmal allerdings lässt die Sensibilität für dieses Thema nach. Auch gibt es leider häufig Angler ohne Angelschein, die von solchen grundlegenden Schutzmaß-nahmen nichts wissen.

Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, folgende Appelle an Ihre Mitglieder weiterzugeben:

 -        Prüfen Sie beim Verlassen die Angelstelle und säubern Sie das Ufer von Schnüren und Angelhaken

 -        Lassen Sie Angeln niemals unbeaufsichtigt im Wasser hängen

-        Sprechen Sie selbst andere Angler an, wenn sie merken, dass diese durch ihr Verhalten Wasservögel gefährden

-        Sollten Sie an einem Gewässer verletzte Wasservögel sehen (Angelhaken verschluckt, Füße von Angelschnur gefesselt, Flügel durch Angelhaken verletzt) informieren sie bitte Schwanenvater Olaf Nieß unter 040/42804-2495 oder die Feuerwehr unter 112, so dass der Vogel geborgen werden kann.

-        Gelingt es Ihnen selbst, einen verletzten Wasservogel zu bergen, so können Sie die nächste Polizeidienststelle informieren, die den Vogel aufnehmen kann, Kontakt: 040/42865-0. Auch können sie einen verletzten Vogel jederzeit direkt im Tierheim Süderstraße abgeben, Kontakt: 040/222277, Süderstraße 399.

Für die Weitergabe dieser Informationen an die Mitglieder Ihres Vereins wären wir Ihnen sehr dankbar.

 Simon Hinrichs, Hans-Joachim Hoff, Andreas Zours, Christa Löffel, Elena Lutova, Martina Born

 ehrenamtliche Mitarbeiter des Arbeitskreises an der staatlichen Vogelschutzwarte Hamburg

 Kontakt: Martina Born, Wartenau 17, 22089 Hamburg

Tel. 040/ 25 49 37 29; Mail: mabo3000@web.de


   
   
  Antwort zum Brief  na die Senatorin Balnkau durch Frau Berthy
09.05.2011
 

Ehemaliges Vereinsgewasser Carisbrack im Naturschutzgebiet Zoiienspieker.

Sehr geehrter Herr Wolff,

Frau Senatorin Blankau dankt ihnen für Ihr Schreiben vom 6 April 2011 und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Ihrem Wunsch nach einer langfristigen Verpachtung des Carlsbracks als Angelgewasser aus Gründen des, Naturschutzes nicht nachkommen kann

Das Carlsbrack stellt als Gewasser mit einer ausgeprägten Schwimmblattvegetation und den angrenzenden großflächigen Röhrichten sowie Ufergeholzen einen naturschutzfachlich wertvollen und europarechtlich besonders geschützten Lebensraum dar. Hervorzuheben ist hier insbesondere das Vorkommen der vom Aussterben bedrohten Zierlichen Tellerschnecke und des Schlammpeitzgers Nach dem Pflege- und Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet Zollenspieker soll sich um das gesamte Carlsbrack eine ungestörte Röhrichtzone und Schwimmblattvegetation mit Froschbiss- und Krebs-scherenbestanden entwickeln können. Zum Elbdeich hin, dort wo bisher die Angeinutzung stattfand, ist die Rohrichtzone mit rund acht Metern bisher noch nicht so breit wie an den anderen Uferabschnitten und ist deshalb noch gut entwicklungsfähig Ein Fortbestand der Angelnutzung wurde dieses Entwicklungsziel gefährden. Außerdem wäreeine Angelnutzung nicht ohne erhebliche Beeintrachtigungen und Störungen für die Vogelwelt möglich, denn das Röhricht stellt einen Brutlebensraum für die gefährdete Vogelart Rohrweihe dar, potenziell auch für den ebenfalls storungsempfindlichen Rohrschwirl

Schwierigkeiten gab es im Rahmen der alten Angelpacht insbesondere auch wegen der Besatzmaßnahmen mit Karpfen, da diese nicht heimische Fischart eine erhebliche Nahrungskonkurrenz für andere Fischarten bildet Da Karpfen in der Lage sind, ihr Maul russelartig vorzustülpen und somit bei der Nahrungssuche sehr effektiv in das Sediment eindringen können, gelten sie als ärgster Nahrungskonkurrent der heimischen Fischart der -Brasseri, jjJ'e Fahigkeit nicht besitzt - - Ziel des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet ist es, die für die Angelnutzung interessanten Arten aus dem Gewässer als Nahrungskonkurrenten zu entfernen und so die heimische Kleinfischfauna zu entwickeln Diese heimischen Fischarten sind fur die Angelnutzung uninteressant, so dass ich keine Möglichkeiten sehe, wie Naturschutz und Angelnutzung am Carlsbrack zu einem vertraglichen Nebeneinander kommen konnten Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn es bei der Kündigung des Pachtvertrags für die Angelnutzung bleiben muss und von der Stadt kein neuer Vertrag abgeschlossen werden kann

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Berthy

   
21.04.2011 Kooperation mit dem ASV Glinde 
Karten gibt es bei unserem Vorsitzenden
   
20.04.2011 Die Erlaubniskarten des ASV Overhaken e.V. sind da
 Karten gibt es bei unserem Vorsitzenden
   
  Brief an die Senatorin  der BSU Frau Blankau
   
06.04.2001

Sehr geehrte Frau Senatorin Blankau,

 

unser kleiner Verein hatte im letzten Jahr, das im Naturschutzgebiet liegende Gewässer Carlsbrack gepachtet.

Verpächter des Carlsbrack war zu diesem Zeitpunkt Brigitte Joost mit ihrem Sohn Marco Joost.

Die Familie Joost hatte diesen Gewässer wiederum von der Sprinkenhof AG gepachtet. Laut Aussage einer Mitarbeiterin der Sprinkenhof AG wurde der zustandene gekommende Pachtvertrag akzeptiert.

Unsere  Mitglieder, und insbesondere unsere jugendlichen Mitglieder, waren  über die Pachtung sehr erfreut. 

Am 30.06.2010 bekam unser Verein von Herrn Joost die Kündigung des Pachtvertrages mit der Begründung, das das Carlsbrack der BSU zugeführt worden ist und das Fischen dort nicht mehr erlaubt sei.

Laut Verordnung 791-1-108 zum Naturschutzgebiet Zollenspieker ist das angeln dort nicht verboten. 

Nachforschungen bezüglich der Pachtkündigung wurde uns mitgeteilt, das ein dortiger Anlieger und Frau Barbara Jantzen vom BA Bergedorf die treibenden Kräfte waren. 

Da von uns nur im Bereich des Elbdeiches gefischt worden ist und nicht in den anliegenden Gehölzen/ Reetflächen stößt dieses Angelverbot bei uns auf Unverständnis.

Fr. B. Jantzen hatte uns noch nicht einmal kontaktiert und uns über Masnahmen von ihr informiert.

Da unser Verein sehr am Natur- und Umweltschutz interessiert ist, wurden das Brack  14 tägig auf verschiedene  Wasserwerte überprüft und dieses tabellarisch festgehalten.

Dieses wurde besonders mit unseren jugendlichen Mitglieder durchgeführt, um ihnen die verschiedenen Zusammenhänge der Flora und Fauna dar zulegen und zuverstehen. 

Sehr geehrte Fr Blankau, wäre es möglich diese Brack wieder von der FHH langfristig zupachten und es den Mitgliedern wieder zur Verfügung zu stellen?

 Für eine positive Entscheidung von Ihnen wären wir sehr dankbar

17.12.2010 T-Shirt  Unsere neuen T-Shirts
   
05.10.2010 Die Angelstrecke der Stromelbe bei Altengamme wurde geändert. Die Angelerlaubnis beginnt ab Stromkilometer 588 bis zur Einmündung der Schlinz. Siehe auch Grafik unter "Gewässer".
   
11.09.2010 Nachtangeln am  Fr. 24.09.2010     
Letztes Nachtangeln dieses Jahr - Wer mitmachen möchte bitte bei dem  1.ten Vorsitzenden melden ---wichtig---  Anmeldeschluß ist Mittwoch der 22.09.2010 --- es wird dabei gegrillt !!!                   Treffpunkt bei 1.ten Vors.    
   
21.07.2010
Aufgrund mehrfacher Nachfragen und dem erfolgreichen vorangegangenen
Nachtangeln ist ein weiteres Nachtangeln am 14.08.2010 geplant.
Info  und Anmeldungen bei dem Vorsitzenden !!
   
30.06.2010 Das Carlsbrack ist in die Verwaltung der Behörde für soziales und Umwelt
(BSU) übergegangen. diese Behörde verhängt ein totales Fischereiverbot.

Ab sofort ist das Fischen nicht mehr erlaubt.
   
29.06.2010 Am 17.07.2010 ist nochmals ein Nachtangeln geplant. Anmeldungen bitte direkt an den Vorsitzenden unter 040-7231026 oder asvbrachsen@gmx.de  .
Grill und Würstchen werden gestellt .
Treffen ist  bei dem Vorsitzenden um 18:30h.
   
09.06.2010 Wasseranalysegeräte - diese Geräte können von unseren Mitgliedern ausgeliehen werden.
   
27.05.2010 Nach Rücksprache mit dem Verpächter und verschiedenen Behörden in Hamburg ist das Angeln wieder erlaubt!!!!!

Das Befahren des Carlsbrack mit Wasserfahrzeugen( Boote , Bellyboote usw)ist bis zur weiteren Klärung nicht erlaubt.

Bitte achtet darauf das Ufer nicht zu beschädigen um weitere Unruhen zu vermeiden.
   
25.05.2010 Wegen Einwände der Naturschutzbehörde des Bezirkes Bergedorf ( Fr.B.Jantzen)wird hiermit bis zur Klärung der Angelegenheit mit sofortiger Wirkung ein Angelverbot ausgesprochen. Bitte informiert alle Euch bekannten Mitglieder. Bei Fragen ruft bitte den 1.ten Vorsitzenden an
   
16.04.2010 JHV des ASV Hamburg
   

07.01.2010     

Das Carlsbrack gelegen am  Zollenspieker Hauptdeich 32  ist seit dem 07.01.2010 Pachtgewässer  des Vereines !
   

13.02.2010      

 08:30h -15:00h findet im Ausbildungszentrum von Vattenfall, Moosrosenweg 18 ein Angelflohmarkt statt
   

10.01.2010 

Messe Angeln in Duisburg-Nord  Landschaftspark