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NEWS - aktuelle Infos |
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| 18.01,12 |
Schreiben an den ASV HH Der ASV HH hat das Schreiben an die zuständige Fischereibehörde weiter geleitet Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Ausgabe der Zeitschrift "Fisch und Fang" gelesen und war äußert irritiert, daß in der Hower Fischzucht, Kirchwerder Landweg 452 in 21037 Hamburg das Fischen mit 3 Angelruten erlaubt ist. Dieses wurde auch auf der DVD,die der Zeitschrift beilag ausführlich gezeigt. Nach dem gültigen Fischerei-Gesetz der Freien und Hansestadt Hamburg geltenden Recht ist aber nur das Fischen mit 2 Angelruten mit 2 Anbißstellen erlaubt. Nach einer Recherche im Internet ( www.howersee.de) stieß ich noch auf weitere Ungereimtheiten, die sich nicht mit dem geltenden Recht( Fischereigesetz, Naturschutzgesetz) ins Einvernehmen setzen lassen. Hier ist z.B. : - das Hältern von Fischen erlaubt - Karpfen über 60cm Körperlänge sind sofort zurück zusetzen - gesetzliche Mindestmaße ( Wels 50cm, Aal 40cm) werden unterschritten - Abgabe von lebenden untermaßigen Welsen bei der Aufsicht - Anpreisen von 3 Angelruten Ich bitte um Klärung des Sachverhaltes, da Mitglieder des ASV Hamburg und auch nicht organisierte Angler hier augenscheinlich benachteiligt werden, oder werden hier unterschiedliche Rechte angewendet. Für eine schnelle Bearbeitung wäre ich Ihnen dankbar, damit ich meine Mitglieder bei der anstehenden Jahreshauptversammlung infomieren kann. Mit sportlichen Grüßen M.Wolff 1.ter Vors. |
| 19.10.2011 |
In Schleswig-holstein ist ein neues Fischereigesetz beschlossen
worden Alle Angler müssen mit in Kraft treten des neuen Gesetzes einen für das Bundesland Schleswig-Holstein gültigen Fischereischein mit Fischereiabgabe besitzen. Bisher gültige Fischereischeine aus anderen Bundesländern sind nicht mehr gültig. Wo und wann diser Fischereischein erworben werden kann, ist noch nicht bekannt. Wenn neue Informationen vorliegen wird darüber berichtet. bitte auch Vereinsmitglier infomieren die nicht auf die homepage zugreifen können. |
| 06.010.2011 |
Am 04.November findet in dem Vereinshaus des ASV
Bergedorf-Lohbrügge Krusestr 7( Sander Tannen) die
Ausserordentliche Jahreshauptversammlung des ASV Hamburg statt,
Beginn 19:00h Für weitere Info und Teilnahme bitte an den 1.ten Vors. wenden |
| 02.09.2011 |
Es gibt ein Anfütterungsverbot für die stehenden Gewässer des
Landesverbandes in Hamburg. Für weitere Info schaut bitte unter
www.asvhh.de |
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| 01.08.2011 |
Es ist wieder ein Nachtangeln geplant!!!!!! An Freitag den 12.08.2011 wird wieder ein Nachtangeln durchgeführt. Treffpunkt ist um 18:30h beim 1.ten Vors. M.Wolff Es wird um Anmeldungen bis zum 10.08.2011 gebeten, da wieder gegrillt werden soll. Anmeldungen an 040/7231026 oder asvbrachsen@gmx.de |
| 23.07.2011 |
Rundschreiben an die HAMBURGER Angelvereine
Hamburg, den 18.
Juli 2011
Verletzungen bei Wasservögeln durch Anglerzubehör - Arbeitskreis
an der staatlichen Vogelschutzwarte Hamburg bittet um Ihre
Mithilfe
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind eine Gruppe ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Arbeitskreises an der staatlichen
Vogelschutzwarte Hamburg. Unsere Aufgaben bestehen im
Durchführen von Beringungen bei Wasservögeln und regelmäßigen
Datenerhebungen zum Wasservogelbestand an den Hamburger
Gewässern (einschließlich Öjendorf und Harburg).
Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass es häufig zu
Verletzungen von Wasservögeln durch achtlos liegen gelassene
Angelschnüre und Angelhaken kommt. Manchmal verfangen sich auch
Vögel im Vorbeischwimmen in den Schnüren ausgelegter Angeln.
Angler schneiden dann die Schnur durch, da sie denken, dass sich
der Vogel so befreien kann. Das ist aber meist nicht der Fall.
organisierten Angler fühlen sich dem Naturschutz verpflichtet
und sind durch das Ablegen der Angelscheinprüfung dafür
ausgebildet, der Natur gegenüber verantwortungsbewusst zu
handeln. Manchmal allerdings lässt die Sensibilität für dieses
Thema nach. Auch gibt es leider häufig Angler ohne Angelschein,
die von solchen grundlegenden Schutzmaß-nahmen nichts wissen.
Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, folgende Appelle an
Ihre Mitglieder weiterzugeben:
Tel. 040/ 25 49 37 29; Mail: mabo3000@web.de |
| Antwort zum Brief na die Senatorin Balnkau durch Frau Berthy | |
| 09.05.2011 | |
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Ehemaliges Vereinsgewasser Carisbrack im
Naturschutzgebiet Zoiienspieker. Sehr geehrter Herr Wolff, Frau Senatorin Blankau dankt ihnen für Ihr
Schreiben vom 6 April 2011 und hat mich gebeten, Ihnen zu
antworten Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Behörde für
Stadtentwicklung und Umwelt Ihrem Wunsch nach einer
langfristigen Verpachtung des Carlsbracks als Angelgewasser aus
Gründen des, Naturschutzes nicht nachkommen kann Das Carlsbrack stellt als Gewasser mit
einer ausgeprägten Schwimmblattvegetation und den angrenzenden
großflächigen Röhrichten sowie Ufergeholzen einen
naturschutzfachlich wertvollen und europarechtlich besonders
geschützten Lebensraum dar. Hervorzuheben ist hier insbesondere
das Vorkommen der vom Aussterben bedrohten Zierlichen
Tellerschnecke und des Schlammpeitzgers Nach dem Pflege- und
Entwicklungsplan für das Naturschutzgebiet Zollenspieker soll
sich um das gesamte Carlsbrack eine ungestörte Röhrichtzone und
Schwimmblattvegetation mit Froschbiss- und
Krebs-scherenbestanden entwickeln können. Zum Elbdeich hin, dort
wo bisher die Angeinutzung stattfand, ist die Rohrichtzone mit
rund acht Metern bisher noch nicht so breit wie an den anderen
Uferabschnitten und ist deshalb noch gut entwicklungsfähig Ein
Fortbestand der Angelnutzung wurde dieses Entwicklungsziel
gefährden. Außerdem wäreeine Angelnutzung nicht ohne erhebliche
Beeintrachtigungen und Störungen für die Vogelwelt möglich, denn
das Röhricht stellt einen Brutlebensraum für die gefährdete
Vogelart Rohrweihe dar, potenziell auch für den ebenfalls
storungsempfindlichen Rohrschwirl Schwierigkeiten gab es im Rahmen der alten
Angelpacht insbesondere auch wegen der Besatzmaßnahmen mit
Karpfen, da diese nicht heimische Fischart eine erhebliche
Nahrungskonkurrenz für andere Fischarten bildet Da Karpfen in
der Lage sind, ihr Maul russelartig vorzustülpen und somit bei
der Nahrungssuche sehr effektiv in das Sediment eindringen
können, gelten sie als ärgster Nahrungskonkurrent der heimischen
Fischart der -Brasseri, jjJ'e Fahigkeit nicht besitzt - - Ziel
des Pflege- und Entwicklungsplans für das Naturschutzgebiet ist
es, die für die Angelnutzung interessanten Arten aus dem
Gewässer als Nahrungskonkurrenten zu entfernen und so die
heimische Kleinfischfauna zu entwickeln Diese heimischen
Fischarten sind fur die Angelnutzung uninteressant, so dass ich
keine Möglichkeiten sehe, wie Naturschutz und Angelnutzung am
Carlsbrack zu einem vertraglichen Nebeneinander kommen konnten
Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn es bei der Kündigung des
Pachtvertrags für die Angelnutzung bleiben muss und von der
Stadt kein neuer Vertrag abgeschlossen werden kann Mit freundlichen Grüßen Birgit Berthy |
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| 21.04.2011 |
Kooperation mit dem ASV Glinde Karten gibt es bei unserem Vorsitzenden |
| 20.04.2011 |
Die Erlaubniskarten des ASV Overhaken e.V. sind da Karten gibt es bei unserem Vorsitzenden |
| Brief an die Senatorin der BSU Frau Blankau | |
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06.04.2001 |
Sehr geehrte Frau Senatorin Blankau, unser kleiner Verein hatte im letzten Jahr,
das im Naturschutzgebiet liegende Gewässer Carlsbrack gepachtet. Verpächter des Carlsbrack war zu diesem
Zeitpunkt Brigitte Joost mit ihrem Sohn Marco Joost. Die Familie Joost hatte diesen Gewässer
wiederum von der Sprinkenhof AG gepachtet. Laut Aussage einer
Mitarbeiterin der Sprinkenhof AG wurde der zustandene gekommende
Pachtvertrag akzeptiert. Unsere
Mitglieder, und insbesondere unsere jugendlichen
Mitglieder, waren
über die Pachtung sehr erfreut. Am 30.06.2010 bekam unser Verein von Herrn
Joost die Kündigung des Pachtvertrages mit der Begründung, das
das Carlsbrack der BSU zugeführt worden ist und das Fischen dort
nicht mehr erlaubt sei. Laut Verordnung 791-1-108 zum
Naturschutzgebiet Zollenspieker ist das angeln dort nicht
verboten. Nachforschungen bezüglich der
Pachtkündigung wurde uns mitgeteilt, das ein dortiger Anlieger
und Frau Barbara Jantzen vom BA Bergedorf die treibenden Kräfte
waren. Da von uns nur im Bereich des Elbdeiches
gefischt worden ist und nicht in den anliegenden Gehölzen/
Reetflächen stößt dieses Angelverbot bei uns auf Unverständnis. Fr. B. Jantzen hatte uns noch nicht einmal kontaktiert und uns über Masnahmen von ihr informiert. Da unser Verein sehr am Natur- und
Umweltschutz interessiert ist, wurden das Brack
14 tägig auf verschiedene
Wasserwerte überprüft und dieses tabellarisch
festgehalten. Dieses wurde besonders mit unseren
jugendlichen Mitglieder durchgeführt, um ihnen die verschiedenen
Zusammenhänge der Flora und Fauna dar zulegen und zuverstehen. Sehr geehrte Fr Blankau, wäre es möglich
diese Brack wieder von der FHH langfristig zupachten und es den
Mitgliedern wieder zur Verfügung zu stellen? |
| 17.12.2010 |
Unsere neuen T-Shirts |
| 05.10.2010 | Die Angelstrecke der Stromelbe bei Altengamme wurde geändert. Die Angelerlaubnis beginnt ab Stromkilometer 588 bis zur Einmündung der Schlinz. Siehe auch Grafik unter "Gewässer". |
| 11.09.2010 |
Nachtangeln am Fr. 24.09.2010
Letztes Nachtangeln dieses Jahr - Wer mitmachen möchte bitte bei dem 1.ten Vorsitzenden melden ---wichtig--- Anmeldeschluß ist Mittwoch der 22.09.2010 --- es wird dabei gegrillt !!! Treffpunkt bei 1.ten Vors. |
| 21.07.2010 |
Aufgrund mehrfacher Nachfragen und dem erfolgreichen vorangegangenen Nachtangeln ist ein weiteres Nachtangeln am 14.08.2010 geplant. Info und Anmeldungen bei dem Vorsitzenden !! |
| 30.06.2010 |
Das Carlsbrack ist in die Verwaltung der Behörde für soziales
und Umwelt (BSU) übergegangen. diese Behörde verhängt ein totales Fischereiverbot. Ab sofort ist das Fischen nicht mehr erlaubt. |
| 29.06.2010 |
Am 17.07.2010 ist nochmals ein Nachtangeln geplant. Anmeldungen
bitte direkt an den Vorsitzenden unter 040-7231026 oder
asvbrachsen@gmx.de
. Grill und Würstchen werden gestellt . Treffen ist bei dem Vorsitzenden um 18:30h. |
| 09.06.2010 | Wasseranalysegeräte - diese Geräte können von unseren Mitgliedern ausgeliehen werden. |
| 27.05.2010 |
Nach Rücksprache mit dem Verpächter und verschiedenen Behörden
in Hamburg ist das Angeln wieder erlaubt!!!!! Das Befahren des Carlsbrack mit Wasserfahrzeugen( Boote , Bellyboote usw)ist bis zur weiteren Klärung nicht erlaubt. Bitte achtet darauf das Ufer nicht zu beschädigen um weitere Unruhen zu vermeiden. |
| 25.05.2010 | Wegen Einwände der Naturschutzbehörde des Bezirkes Bergedorf ( Fr.B.Jantzen)wird hiermit bis zur Klärung der Angelegenheit mit sofortiger Wirkung ein Angelverbot ausgesprochen. Bitte informiert alle Euch bekannten Mitglieder. Bei Fragen ruft bitte den 1.ten Vorsitzenden an |
| 16.04.2010 | JHV des ASV Hamburg |
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07.01.2010 |
Das Carlsbrack gelegen am Zollenspieker Hauptdeich 32 ist seit dem 07.01.2010 Pachtgewässer des Vereines ! |
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13.02.2010 |
08:30h -15:00h findet im Ausbildungszentrum von Vattenfall, Moosrosenweg 18 ein Angelflohmarkt statt |
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10.01.2010 |
Messe Angeln in Duisburg-Nord Landschaftspark |
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